ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 



  • Meine Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ich habe einen Auftrag erst dann angenommen, wenn ich ihn schriftlich bestätigt oder ausgeführt habe. Erhöhen sich bis zur Lieferung meine Einkaufspreise, erhöhen sich die angebotenen oder bestätigten Verkaufspreise entsprechend.
    Technische Angaben jeder Art mache ich nach bestem Wissen, aber ohne eigene Gewähr.
  • Lieferzeiten - die niemals zu Fixgeschäften führen - halte ich nach Möglichkeit ein. Wird durch von mir nicht zu vertretende Ereignisse die Ausführung eines Auftrages erschwert, verzögert oder unmöglich, so kann ich die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinausschieben oder vom Vertrage zurücktreten Eine verzögerte Lieferung begründet keinen Schadensersatzanspruch und kein Rücktrittsrecht.
  • Mängel müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ansprüche gegen mich bestehen nur, solange und soweit ich Ansprüche gegen meine Lieferanten habe. Ich kann mich von Mängelansprüchen durch Abtretung meiner Ansprüche gegen meine Lieferanten befreien. Darüber hinausgehende Ansprüche irgendwelcher Art bestehen gegen mich nicht, auch kein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungen.
  • Zahlungen müssen unmittelbar und sofort ohne Abzug erfolgen, nur bei Gewerblichen Kunden müssen Zahlungen unmittelbar innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug erfolgen. Wechsel, die nur ausnahmsweise nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen werden, müssen für mich spesenfrei sein.
  • Geht eine Zahlung nicht pünktlich ein, so werden - auch ohne Mahnung - meine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und zwar auch soweit früher Stundung gewährt sein sollte.
  • Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher - auch künftiger - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Lieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für meine jeweilige Saldoforderung.
  • Mein Kunde darf die Waren nur im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Forderungen aus der Weiterveräußerung sind schon jetzt an mich abgetreten. Übersteigt der Wert meiner Sicherungen meine jeweiligen Forderungen um mehr als 20%, werde ich auf Wunsch des Kunden Sicherungen freigeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind das Amtsgericht Syke

 
 
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